Die Flexiblen Hilfen begleiten Kinder & Jugendliche, deren Familien, sowie junge Erwachsene in den unterschiedlichsten Kontexten ihres Lebens. Unter Einbezug wichtiger Bezugspersonen des sozialen Umfeldes und in enger Kooperation mit weiteren Hilfesystemen wie z. B. Jugendämter, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erziehungsberatungsstellen, frühe Hilfen usw., arbeiten unsere Fachkräfte nach einem systemisch-ganzheitlichen Leitbild.
Stefan Reither
Kirstin Deinzer
Telefon: 09661 / 87050
Ein wichtiges Ziel hierbei ist es, die Ressourcen, sowohl einzelner Personen als auch des Familiensystems mit den KlientInnen zu erarbeiten und nutzbar zu machen, sodass eine selbstbestimmte Alltagsgestaltung für sie umsetzbar ist und neue Problemlösungsstrategien entstehen können. Hierbei ist die Eigenverantwortung der Klientel ein wichtiger Faktor.
Ganz nach dem Motto „jeder Klient ist Experte für sein Leben und seine Geschichte“ leisten unsere ambulanten Hilfen zur Erziehung daher eine Hilfe zur Selbsthilfe. Je nach Bedarf unterstützen unsere Mitarbeiter nach §27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) durch folgende Angebote:
Erziehungsbeistandschaft (§30 SBG VIII)
Kinder und Jugendliche sind oft mit strukturellen Gegebenheiten konfrontiert, die zu Benachteiligung und sozialer Ausgrenzung führen. Eine Erziehungsbeistandschaft unterstützt junge Menschen darin, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen, weiterzuentwickeln und zu nutzen, um Selbstwirksamkeit und Selbstermächtigung erleben zu können. Ressourcen des sozialen Netzes sollen zudem niederschwellig zur Verfügung gestellt und durch die Begleitung der Fachkräfte genutzt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Auch Familien sehen sich häufig gegenüber komplexen, psychosozialen Problemlagen ausgesetzt. Zielsetzung der sozialpädagogischen Familie ist es, die oft begrenzten Handlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Familiensystemen mit ihren Mitgliedern zu erweitern und Gelegenheiten zu schaffen, in denen sich alternative Verhaltensweisen entwickeln können. Soziale Netze sollen erweitert werden, um die Unterstützungsmöglichkeiten bedarfsgerecht nutzen zu können. Ein weiterer Eckpfeiler besteht darin, die Beantragung verschiedener Sozialleistungen zu begleiten und bei Ämtergängen zu unterstützen.
Begleiteter Umgang (§18 Abs. 3 SGBVIII)
Diese Hilfeform bietet umgangsberechtigten Personen die Möglichkeit, innerhalb eines geschützten Rahmens Kontakt zu ihren Kindern aufzubauen oder aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme findet häufig in Verbindung eines Urteils des Familiengerichts statt, oder wenn der unbegleitete Kontakt eine potenzielle Gefährdung für das Kind darstellen könnte. Dieses Setting bietet den Eltern die Chance, ihre Erziehungsfähigkeiten zu reflektieren und konflikthafte Situationen durch professionelle Begleitung bearbeiten zu können.
Hilfe für junge Volljährige (§27 i. V. m. §41 SGB VIII)
In der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bewilligt, hilft diese Unterstützungsform den jungen Erwachsenen, nötige Kompetenzen zur selbstverantwortlichen Bewältigung des Lebensalltags zu entwickeln und auszubauen. Eine aktive Mitarbeit der Klientel wird vorausgesetzt, um gute Startbedingungen für ein eigenständiges Leben zu erwirken.
Eingliederungshilfe bei seelischer Beeinträchtigung (§35a SBG VIII)
Die Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Beeinträchtigung nicht oder nur beschränkt an der Gesellschaft partizipieren können.
Die Zielsetzung wird individuell, nach den Bedürfnissen des Einzelnen besprochen, um eine möglichst bedarfsgerechte Unterstützung anbieten zu können.